Bundesrat beschließt Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren zum 01.01.2021
Das Gesetz sieht Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) und der Justizkostengesetze vor, mit denen in diesen Bereichen die gesetzlichen Gebühren, Honorare und Entschädigungen an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden sollen.
Zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung soll eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG um zehn Prozent vorgesehen werden.
Das Gesetz geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück. Der Bundesrat hat in seiner 995. Sitzung am 6. November 2020 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen (vgl. BR-Drucksache 565/20 (Beschluss)). Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in seiner 196. Sitzung am 27. November 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts seines federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz mit Änderungen verabschiedet.